Neubau & Betrieb der Müllverbrennungsanlage Tornesch-Ahrenlohe 2020-2075(?)

Diese Dokumente (s.u.) laut BImSchG-Genehmigungsverfahren nach der 9.BImSchV waren bis Mitte März 2025 auf https://bimschg.bob-sh.de/ abrufbar.

Einwendungen gegen das Vorhaben:
Während der Auslegungsfrist und bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist,
also vom 18. Februar 2025 bis zum 17. April 2025, können Einwendungen gegen das
Vorhaben schriftlich oder per Fax beim Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissions­
schutz, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, erhoben werden.
Die Einwendung muss
mit Namen, Anschrift, Unterschrift sowie dem Aktenzeichen G50/2024/017 versehen und
bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist bei den Auslegungsstellen eingegangen sein.– 4 –
Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse
poststelle.flintbek@LfU.Landsh.de gesendet werden. Die Einwendung muss mit Namen,
Anschrift sowie dem Aktenzeichen G50/2024/017 versehen und bis zum letzten Tag der
Einwendungsfrist beim Landesamt für Umwelt eingegangen sein.

Details siehe 2025-01-20_Bekanntmachung