🏛️ Austausch mit Hauptausschuss und Fraktionen
Die Bürgerinitiative informiert den sogenannten Hauptausschuss des Kreises Pinneberg fortlaufend über ihre Positionen und Bedenken.
Darüber hinaus finden Gespräche mit den Kreistagsfraktionen statt. In diesen Terminen erläutern wir unsere Kritik, zeigen offene Fragen auf und setzen uns für eine fundierte politische Bewertung des Vorhabens ein.
Unser Ziel ist klar: Transparenz schaffen und sicherstellen, dass alle relevanten Auswirkungen in die Entscheidungen einfließen.
🌫️ Schadstoffe und Verbrennungsmenge
Mit der GAB stehen wir weiterhin im Austausch zu zentralen fachlichen Fragen.
Erste Aussagen zum zukünftigen Schadstoffausstoß liegen vor, sind jedoch bislang unvollständig und teilweise erklärungsbedürftig. Aus unserer Sicht besteht hier weiterhin erheblicher Klärungsbedarf.
Auch die geplanten Verbrennungsmengen konnten bisher nicht vollständig und belastbar belegt werden. Gerade diese Zahlen sind entscheidend für die Bewertung der tatsächlichen Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen.
🧪 Diskussion mit dem Landesamt für Umwelt (LfU)
Auch mit dem Landesamt für Umwelt stehen wir im Austausch.
Die dort getroffenen Aussagen zum jährlichen Schadstoffausstoß der MVA Tornesch-Ahrenlohe sind bislang nur teilweise nachvollziehbar. Wir arbeiten daran, die zugrunde liegenden Annahmen und Berechnungen transparenter zu machen.
Zusätzlich haben wir um Aufklärung gebeten, wie eine vollständige Ausschöpfung der gesetzlichen Grenzwerte für einige Schadstoffe in zwei betroffenen Jahren technisch und rechtlich möglich war.
✍️ Petition gegen eine übergroße Müllverbrennungsanlage
Ein zentraler Punkt bleibt unsere Petition gegen eine überdimensionierte Anlage.
Die Landesplanung sieht vor, dass keine zusätzlichen Kapazitäten für Müllverbrennungsanlagen benötigt werden. Gleichzeitig ist geplant, die MVA Tornesch-Ahrenlohe größer zu dimensionieren.
Darin sehen wir einen klaren Widerspruch.
Wir stehen weiterhin im Austausch mit dem Petitionsausschuss und klären insbesondere die Frage, wie verbindlich diese Landesplanung ist. Sollte sie verbindlich sein, dürfte eine Vergrößerung der Anlage nicht zulässig sein.
📌 Ausblick
In zentralen Punkten bestehen weiterhin offene Fragen – insbesondere zu Emissionen, Verbrennungsmengen und rechtlichen Rahmenbedingungen.
Wir bleiben im Dialog mit Politik und Behörden und setzen uns weiter für Transparenz, Nachvollziehbarkeit und eine verantwortungsvolle Entscheidung ein.
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