Mustertext: Einwendungen MVA-Neubau Tornesch-Ahrenlohe

Einwendungen zum Bau der MVA Tornesch Ahrenlohe mit 110.000 to / Jahr

Jedermann ist berechtigt Einwendungen zum geplanten Bau der Müllverbrennungsanlage Tornesch Ahrenlohe vorzubringen – auch ohne Angabe von Gründen. Es entstehen dabei keine Kosten oder Gebühren.

Abgabefrist ist der 17.04.2025.

Weiter unten gibt es einen Mustertext (auch als download) zur Einwendung.

Hinweise zum unten formulierten Text „Musterformulierung für die Einwendung“

  • dieser Text kann sofort genutzt werden
  • der Text kann dabei für die eigene Einwendung beliebig genutzt, ergänzt und verändert werden
  • er ist weitgehend fertig gestellt, wird von uns in Details vermutlich noch bis 09.04.2025 ergänzt und angepasst

Formalien

Absender: [Vollständiger Name und Anschrift des Einwenders]

Angabe des Aktenzeichens: G50/2024/017 (ist von uns bereits eingefügt).

Unterschrift (bei schriftlicher Einreichung per Post).

Die möglichst klare Darstellung der Einwände, z. B. persönliche Betroffenheit oder fachliche Kritikpunkte.

So kann die Einwendung eingereicht werden

  • Schriftlich per Post(Achtung: Laufzeit bedenken) an:

Landesamt für Umwelt
Abteilung Immissionsschutz
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

(Hinweis: Eine Unterschrift ist bei E-Mail-Einreichungen nicht erforderlich, aber Name und Anschrift müssen enthalten sein).

  • Per Fax: : (04347) 704-116 (Sendebericht aufbewahren).

Oder ggf. persönlich Amt Rantzau, Barmstedt (möglichst mit Quittung)

Frist

Die Einwendungsfrist endet am 17. April 2025. Die Einwendung muss spätestens an diesem Tag bei der Behörde eingegangen sein; der Poststempel reicht nicht aus.

Musterformulierung für die Einwendung

download

Landesamt für Umwelt
Abteilung Immissionsschutz
Hamburger Chaussee 25
24220 Flintbek

Poststelle.Flintbek@lfu.landsh.de



Betreff: Einwendung gegen den Neubau der MVA Tornesch Ahrenlohe gemäß § 10 BImSchG


An das Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung,

hiermit erhebe ich fristgerecht Einspruch bzw. Einwendungen gegen das Vorhaben AZ: G50/2024/017 aus folgenden Gründen:

Persönliche Betroffenheit

[Es ist ratsam, wenn auch nicht notwendig, die persönliche Betroffenheit darzulegen, z. B. durch Nähe zum Standort oder gesundheitliche Risiken, um die Relevanz der Einwendung zu unterstreichen.]

[Geräusche]

[Verkehrsbelastung]

[persönliche Argumente]

… obiges ausformulieren oder ggf. (Abschnitt) streichen



Der Reihenfolge der Nennung der einzelnen Punkte ist keine Gewichtung beizumessen.

Überdimensionierung

Die geplante Kapazität von 110.000 to/Jahr übersteigt das regionale Siedlungs-Abfallaufkommen erheblich. In der Siedlungsabfallbilanz2022.pdf werden für den Kreis Pinneberg 57.633 to für die Verbrennung („thermische Behandlung“) ausgewiesen.

Dies widerspricht dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und fördert unter Umständen die Verbrennung von importiertem Müll, statt lokale Kreislaufwirtschaft zu stärken.

Die Betreiber begründen die Vergrößerung wohl hauptsächlich mit zukünftig zu entsorgenden „Gewerbemüll“.

Die Mengenausweitung auf 110.000 to/Jahr ist im Umfang nicht nachvollziehbar.

Wenn der Gewerbemüll woanders entsorgt wird – hier gibt es eine Wahlfreiheit – ist die Anlage überdimensioniert. Eine potentielle Überdimensionierung würde aber entweder zu Mülltourismus führen, um die Anlage auszulasten. Oder indirekt zu höheren Müllgebühren, da kalkulierte Einnahmen fehlen.

Die Abfallbilanz für den Kreis Pinneberg sagt nichts zu den 30.000 to „Sonstige Gewerbeabfälle“.
Aussagen zur Zusammensetzung des Gewerbemülls sind nicht bekannt.

Ich fordere, dass der Betreiber (GAB) Aussagen trifft, wie viel von dieser Gewerbemüll-Menge recycelt wird oder recycelt werden kann.

Ich fordere eine Reduktion der Anlagengröße auf die bisherige Anlagengröße von 80.000 to/Jahr, die mit weiteren Anstrengungen zur Müllvermeidung und Recycling in den nächsten 5 Jahrzehnten ausreichen soll.

Mangelnde Energieeffizienz

Der Wirkungsgrad der Anlage liegt bei von neutraler Stelle ermittelten 26,2 %, was unter den EU-Mindestanforderungen für eine energetische Verwertung (R1-Formel) liegt. Somit handelt es sich de facto um eine Beseitigungsanlage, die gegen die Abfallhierarchie (§ 6 KrWG) verstößt.

Ressourcenverschwendung

Bis zu 50 % des Restmülls sind recycelbar (UBA, 2023). Die Verbrennung widerspricht somit dem § 7 KrWG, der die Vorbereitung zur Wiederverwendung priorisiert.

Ich fordere:

– Überprüfung der Kapazitätsplanung anhand aktueller Abfallströme,

– Nachweis der Energieeffizienz gemäß R1-Formel,

– Alternativprüfung eines kombinierten Sortier- und Recyclingzentrums.

Hochwasser- und Starkregenrisiko

– Die Bilsbekniederung liegt in einem Überschwemmungsgebiet mit historischer Auendynamik. Aktuelle Klimaprognosen zeigen eine Zunahme von Starkregenereignissen (Jährlichkeit >30), die bereits in wasserwirtschaftlichen Gutachten der Region als kritisch eingestuft werden.

– Das Gebiet unterliegt dem § 78 WHG, der Bauten in überschwemmungsgefährdeten Zonen nur bei zwingendem öffentlichen Interesse erlaubt. Ein Nachweis der Überflutungssicherheit gemäß DIN 1986-100 liegt nicht vor.

Ich fordere: einen Klimastresstest und den Nachweis der Betriebssicherheit unter Berücksichtigung von Meeresspiegelanstieg und 100-jährigen Starkregenszenarien.

Langfristige Klimarisiken / verfassungswidrige Klimabelastung

Die CO₂-Emissionen der MVA (ca. 0,7–1,1 t CO₂/Tonne Abfall) belasten das Klima über die gesamte Betriebsdauer und verletzen das Verbot der Lastenverlagerung auf zukünftige Generationen** (Art. 20a GG). Zudem werden durch die Einbindung in den Emissionshandel ab 2028 zukünftige Generationen mit CO₂-Kosten belastet.

Die neu geplante Anlage ist überdimensioniert für den Bedarf und erheblich größer als die Vorgänger-Anlage (s.o.).

Dadurch werden implizit Reize gesetzt, mehr Müll zu produzieren, da dieser ja für Strom und Wärmeerzeugung genutzt wird.

Ich bitte das Landesamt um eine Gesamtbetrachtung, die den Gesamtaufwand zur Produktion von Gütern (später: Hausmüll) und dessen Energienutzung durch Verbrennung bewertet.

Selbst wenn man hier keinen Anreiz zu „mehr Müll“ sieht, so wirkt die Volumenausweitung auf jeden Fall gegen stärkere Anstrengungen zu Müllvermeidung.

Egal ob man beiden Gesichtspunkten zustimmt oder nur einem: die erhebliche und unzeitgemäße Ausweitung der Verbrennungsmenge ist nicht plausible erklärt. Die Ausweitung verstößt in meinen Augen gegen das das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Kimaschutz in 2021, in dem eine zügige Umsetzung klimaschonender Maßnahmen gefordert wird.

Ich fordere eine Prüfung, ob hier gegen das Grundgesetz verstoßen wird

Schadstoffausstoẞ

Mit den beantragten Grenzwerten kann sich der Schadstoffausstoß gegenüber der heutigen MVA erhöhen.

Fraktion

MVA 2007 erreicht

MVA 2026 beantragt

Erhöhung* um Faktor (ca.)

Staub

0,5

5

13x

CO

3,91

50

16x

SO2

6,65

20

4

HCl

0,33

6

24x

Nox

170,49

100

 

HF

0,3

0,01

4x

Hg

0,002

0,01

7x

Dioxine

0,002

0,02

13x

Erhöhung* = rechnerische Erhöhung bei Ausnutzung des in den Scoping-Unterlagen genannten
Grenzwertes gegenüber den erreichten Altanlagenwerten aus 2007, für 110.000 to/Jahr.

Wenn eine neue und „moderne“ Müllverbrennungsanlage bezüglich des Schadstoffausstoßes schlechter als der Vorgänger wird, bekommen Politik, Ämter und Behörden ein Legitimierungsproblem.

Ich fordere die Verpflichtung zu solchen Grenzwerten und zu solchen Betriebswerten, so dass beim Betrieb der Anlage erheblich weniger Gifte im Vergleich zur jetzigen MVA Tornesch-Ahrenlohe ausgestoßen werden. Trotz der geplant 37,5 % größeren Anlagenkapazität.

Filtertechnik – Elektrofilter fehlen

Fehlende Vorabscheidung durch Elektrofilter

Der alleinige Einsatz von Gewebefiltern ohne vorgelagerte Elektrofilter ist keine „Best practice“ und kann zu einer ineffizienten Staubvorabscheidung führen. Dies erhöht den Energieverbrauch und den Wartungsaufwand der Anlage mit langfristig ökologischen und wirtschaftlichen Nachteilen.

Temperaturempfindlichkeit der Filtertechnik

Gewebefilter sind anfällig für hohe Temperaturen, was ihre Zuverlässigkeit bei Betriebsstörungen oder Temperaturspitzen gefährdet. Eine Kombination mit robusteren Elektrofiltern ist sinnvoll, um die Betriebssicherheit zu erhöhen und Gift-Emissionen zu vermindern.

Ich fordere den Einbau von Elektrofilter aus o.g. Gründen.

Ich fordere die Verpflichtung zu Sicherheitsmaßnahmen, um defekte Gewebefilter zeitnah (automatisiert) zu entdecken und entsprechend darauf zu reagieren.

Kontinuierliche Messungen – soweit technisch möglich

Ich verweise auf die reale Gefahr kurzzeitig stark erhöhter Emissionen. Bspw in den 0er Jahren kam es in der MVA Tornesch-Ahrenlohe (und ganz Schleswig-Holstein) zu erheblich erhöhten Quecksilber-Emissionen.

Ich fordere: kontinuierliche Messungen, insbesondere, aber nicht ausschließlich aller Schwermetall-Emissionen, um erhöhte Emissionen zum Schutz der Menschen sofort zu entdecken und zu verhindern.

Vorbelastung durch 50 Jahre MVA – Jahrzehnte ohne Filter

Die Umgebung der MVA ist massiv vorbelastet. Dies wurde auch beim Erörterungstermin (2007-2009) anlässlich der MVA Erweiterung Tornesch Ahrenlohe auf 280.000 to/Jahr festgestellt.

Diese Umweltbelastung muss maßgeblich durch einen jahrzehntelangen MVA Betrieb seit 1973 entstanden sein, lange Zeit noch ganz ohne Filtertechnik.

Ich fordere eine erneute gründliche Analyse der Umweltbelastungen, um die jetzige Situation festzustellen.

Prüfung von Standortalternativen

Beeinträchtigung des FFH-Gebiets

Die neu geplante MVA wird unmittelbar in der Bilsbekniederung (FFH DE-2224-391) geplant.

Der Neubau der neuen MVA soll direkt neben einem gefährdeten Bach, dem Bilsbek, umgeben von Feuchtwiesen und Überschwemmungsgebieten stehen.

– Die Bilsbekniederung ist als EU-rechtlich geschütztes FFH-Gebiet (DE-2224-391) ausgewiesen. Der Managementplan von 2013 betont ihre Funktion als Verbundkorridor zwischen dem Himmelmoor und umliegenden Wäldern, u. a. für Fledermausarten und gefährdete Brutvögel wie Neuntöter und Schwarzkehlchen.

– Der geplante Bau verstößt gegen § 34 BNatSchG, der Projekte in FFH-Gebieten nur zulässt, wenn sie die Gebietsziele nicht erheblich beeinträchtigen. Eine MVA mit ca. 50-jähriger Laufzeit gefährdet die langfristige Entwicklung der Niedermoor-Grünlandflächen, die aktuell durch Extensivierung und Feuchtgebietsrenaturierung aufgewertet werden – (Nachweis kann erbracht werden).

Langfristige Klimarisiken

Bei einer Laufzeit von etwa 50 Jahren ist der Standort der neu geplanten Anlage durch den Meeresspiegelanstieg (aktuell 3–5 mm/Jahr in der Elbregion) und die prognostizierte Zunahme von Sturmfluten gefährdet. Dies widerspricht dem Vorsorgeprinzip des § 5 BbodSchG.

Standortsicherheit

Wie oben bereits ausgeführt ist der Standort der Anlage durch Meeresspiegelanstieg und Starkregenszenarien langfristig durch Überflutung gefährdet – bzw. gefährdet selber im Extremfall (Löschwasser …) das Niederungsgebiet.

Vorbelastung

(siehe auch weiter oben)
Gemäß dem Verschlechterungsverbot aus EU-Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG, 2009) und Fauna-FloraHabitat-Richtlinie, FFH-RL (Art. 6 Abs. 3, 1992) sind alle Handlungen (Vorhaben, Planungen, Maßnahmen, Veränderungen und Störungen) verboten, die zu erheblichen Beeinträchtigungen des Gebietes … führen können.

Ich stelle fest, dass sowohl der Bau, wie auch der jahrzehntelange Betrieb, die zugehörige Verkehrsbelastung und die Emissionen die Situation verschlechtern werden.

Fernwärmenutzung

Der Standort ist zudem schlecht gewählt in Bezug auf die Fernwärmenutzung mit großer Entfernung zu Fernwärmeabnehmern. Das ökologische Potential ist damit schlecht nutzbar – die ökologische Effizienz wäre an geeigneten Standorten besser.
Dass andere Lösungen sinnvoller sind, zeigen bspw. die Standorte der entsprechenden Anlagen in Kiel oder Neumünster.

Landschaftsbild

Das Landschaftsbild wird durch den geplanten Hochbau mit dem 59 m hohen Schornstein maßgeblich verschlechtert.

Im Landschaftsplan der Stadt Tornesch (1992) heißt es

Der Landschaftsplan der Stadt Tornesch von 1992 stellt die Vorhabenfläche als Grünfläche (Dauergrünland und Bauflächen mit Grünanteil) und Freifläche dar (vgl.Abbildung 8). Der Landschaftsplan erwähnt den Esinger Wohld (Staatsforst Rantzau östlich Tornesch) südl Bei dem Vorhaben Ersatzneubau des MHKW Tornesch handelt es sich um ein Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB. Die Erschließung des Vorhabens ist gesichert und es handelt sich um ein Vorhaben, welches der öffentlichen Versorgung mit Wärme dient. Entsprechend ist ein Antrag auf Ausnahme von den Verboten der Kreisverordnung zum LSG des Kreises Pinneberg zu stellen.

Ich stelle fest: die Wärmeversorgung ist – nachgelagert der Müll-Entsorgung – nur ein sekundäres Ziel. Das zeigt auch die mangelnde Effizienz (s.o.).



Ich fordere eine offene Standortuntersuchung zur Suche besser geeigneter Standorte, die den Aspekten Naturzerstörung, Landschaftszerstörung, Standortsicherheit und effizienter Fernwärmeversorgung Rechnung trägt.

Einwendungen zum angekündigten Verfahren

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens mit Umweltverträglichkeitsprüfung wird vom LfU (Landesamt für Umwelt) ein öffentlichen Erörterungstermin angekündigt.

Die mögliche Fortsetzung als Online-Termin erkenne ich nicht an.

Begründung: online geführte Anhörungen führen zu einer schlechteren Dynamik und Wahrnehmung mit unverhältnismäßig großen Nachteilen der Einwandsvortragenden, die möglicherweise mangels geeigneter Technik sogar ausgeschlossen wären.

Kältemittel

Es wird im Antrag nicht angegeben, welche Kältemittel eingesetzt werden sollen und welche Maßnahmen zu deren sicherer Handhabung vorgesehen sind.

Klimaschädigende Kältemittel sollten nicht genehmigt werden.

Ich vermisse Planungsangaben hierzu.

Einstufung und Behandlung von Brandgasen

Bunkerbrände kommen immer wieder vor. Entsprechend der Störfallverordnung sind z.B. die Mengen und die Beseitigungsmöglichkeiten der Brandgase unter Berücksichtigung der stofflichen Zusammensetzung, also deren Gefährlichkeit, zu betrachten und entsprechende Maßnahmen für den Brandfall zu planen und vorzusehen.

Ich befürchte, dass die vorgesehenen Maßnahmen der Absaugung der Brandgase unzureichend sind und hochgiftige Abgase in die Umwelt gelangen können.

Ich fordere eine Planung, die eine sichere Abführung und Behandlung der Brandgase ermöglichen vor dem Austreten in die Umwelt sicher stellen.

Kritische Infrastruktur

Die geplante Anlage ist aufgrund ihrer Größe und der zu bearbeitenden eingesetzten und erzeugten Stoffe nach den Kriterien der Kritischen Infrastruktur zu planen (Gesetz seit 2021).

Neben den Mindestanforderungen des Gesetzes sollten hier besonders die Resilienz sektorenübergreifender Ereignisse Beachtung finden (Domino- und Kaskadeneffekte).

Ohne diese Nachweise darf keine Genehmigung erteilt werden.



Mit freundlichen Grüßen,

[Name]

[Absenderangaben Vollständiger Name und Anschrift des Einwenders]

[Aktenzeichens: G50/2024/017 – ist oben eingefügt]

[Unterschrift – nur bei schriftlicher Einreichung ]

MVA Neubau/Ersatz: Antragsdokumente

<Hier gibt es die offiziellen Unterlagen auch außerhalb der Auslegungsfrist>

Einwendungen sind möglich bis 17. April 2025.

Einwendungen gegen das Vorhaben (lt. Amtliche Bekanntmachung
nach § 10 Absatz 3 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) –
Kreis Pinneberg, Gemeinde Tornesch)

Während der Auslegungsfrist und bis zu einem Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist,
also vom 18. Februar 2025 bis zum 17. April 2025, können Einwendungen gegen das
Vorhaben schriftlich oder per Fax beim Landesamt für Umwelt, Abteilung Immissions­
schutz, Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek, erhoben werden. Die Einwendung muss
mit Namen, Anschrift, Unterschrift sowie dem Aktenzeichen G50/2024/017 versehen und
bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist bei den Auslegungsstellen eingegangen sein.– 4 –
Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse
poststelle.flintbek@LfU.Landsh.de gesendet werden. Die Einwendung muss mit Namen,
Anschrift sowie dem Aktenzeichen G50/2024/017 versehen und
bis zum letzten Tag der Einwendungsfrist bei den Auslegungsstellen eingegangen sein.– 4 –
Ebenfalls können Einwendungen auf elektronischem Wege an die E-Mail-Adresse
poststelle.flintbek@LfU.Landsh.de gesendet werden. Die Einwendung muss mit Namen,
Anschrift sowie dem Aktenzeichen G50/2024/017 versehen und bis zum letzten Tag der
Einwendungsfrist beim Landesamt für Umwelt eingegangen sein.

Immer noch keine klare Zusage zu verringerten Giftmengen

Mit diesem Schreiben: Schadstoffmengen fragt die Bürgerinitiative Aktiver Umweltschutz eV Ellerhoop die Planer erneut nach konkreten Daten zur zukünftigen Schadstoffbelastung der neuen MVA.

 

Hintergrund:
Der Kreis Pinneberg hat die Planung zum Neubau der örtlichen Müllverbrennungsanlage (MVA) Tornesch-Ahrenlohe in Auftrag gegeben.

Diese neue MVA soll die Anfang der 1970er Jahre gebaute Müllverbrennungsanlage ersetzen.

Wir haben die Ausweitung der Verbrennungsmenge von ursprünglich 80.000 to / Jahr auf 130.000 to/Jahr vehement kritisiert.

Aber auch die nach der Kritik reduzierte Kapazität von 110.000 to/Jahr wird für ca. 37,5% mehr CO2 Ausstoß sorgen.


Schadstoffausstoß – es gibt keine klaren Aussagen über die zukünftigen Giftmengen

Die Müllverbrennungsanlage Tornesch-Ahrenlohe hat in damaliger Unkenntnis der Gefahren die Umgebung in den ersten Betriebsjahrzehnten erheblich vergiftet
und mit dem Einbau wesentlich besserer Filter Anfang der 90er Jahre die Situation verbessert.

Die Bürger erwarten zu Recht, dass sich die Schadstoffmengen zukünftig gegenüber heute deutlich verringern werden – hier fehlt aber bislang eine klare und unmissverständliche Zusage seitens der Planer.

Die BI hat vor knapp zwei Jahren das erste mal konkret angefragt, wie die Jahresschadstoffmengen der neuen Müllverbrennung aussehen werden.

Bisher haben wir keine aussagekräftigen Antworten erhalten über die neu zu erwartenden Schadstoffmengen bzw. Aussagen, aus denen hervorgeht, dass die neue MVA bei allen Schadstoff-Parametern erheblich besser sein wird als die alte MVA.
Dabei liegen die Vergleichswerte der „alten“ MVA vor – aufgeschlüsselt nach Schadstofffraktion (z.B. Quecksilber, Staub, Schwermetalle wie Cadmium und Thallium usw.).

Bei diesem für die breite Öffentlichkeit wichtigen Thema fragen wir nun erneut nach.

Müssen nicht heutige Müllverbrennungsanlagen aufgrund schärferer Grenzwerte zwangsläufig „sauberer“ sein?

Die Antwort lautet „nein“.

Beispiel Quecksilber: die heutige MVA stößt jährlich ca. 0,3 bis 3% des heute gültigen Grenzwertes aus.
Selbst bei zukünftig schärferen Grenzwerten der neuen MVA: bei einer Ausschöpfung von bspw. 15% des zukünftigen Grenzwertes könnte mehr Quecksilber ausgestoßen werden.


Diese bisherigen Antworten sind nicht ausreichend (Auszug):

In früheren Antworten hieß es:

I)

Für das geplante MHKW können jedoch noch keine „effektiven“ oder betrieblichen Emissionswerte
benannt werden, da dieses noch nicht in Betrieb ist. Sicher ist aber wie oben gezeigt, dass die effektiven (betrieblichen) Emissionswerte und die damit verbundenen Schadstofffrachten für das neue MHKW ebenfalls um ein Vielfaches unter den genehmigten Werten liegen werden. …


Unsere Anmerkung:
Der Begriff „Vielfaches“ weicht aus. Damit ist nicht sichergestellt, dass sich die Schadstoffmengen doch um ein mehrfaches gegenüber heute erhöhen könnten.

Die Planungsdaten der neuen MVA müssen zwangsläufig eine Prognose erlauben in welcher konkreten Bandbreite die einzelnen Gifte emittiert werden und sollen genannt werden.


II) (GAB, 25.6.2024)


Frage (der BI): Wie hoch wird die Steigerung der Jahres-Schadstoffemissionen werden, wenn die Anlage um 37,5 % größer wird, und die Emissionsgrenzwerte nach der Novellierung der 17. BImSchV genehmigt werden sollen, bzw. ausgenutzt werden?

Antwort (GAB): (1) Die Jahresemissionsfrachten aller Schadstoffkomponenten des neuen MHKW liegen deutlich unterhalb der Schadstofffrachten des bestehenden MHKW, trotz einer um ca. 22 % höheren Abfalldurchsatzleistung.
(2) Der Grund hierfür liegt in den deutlich reduzierten Emissionsgrenzwerten.


Unsere Anmerkung:
(1) alleine wäre die klare und erhoffte Antwort.

Mit (2) wird aber sachlich falsch begründet und lässt Zweifel an (1) aufkommen.

(2) müsste lauten: die neue Anlage wird bei allen Schadstoffparametern eine gleiche oder niedrigere Ausschöpfung der Referenz-Grenzwerte aufweisen, als es heute der Fall ist und die Jahresfrachten werden (bei erhöhter Kapazität) in Summe geringer ausfallen als heute.

 

MVA-Neuplanung: Wichtige Fragen unbeantwortet – wir haken nach

Nach Analyse der zwischenzeitlich erhaltenen Antworten auf unseren Fragenkatalog stellen wir fest, dass wichtige Fragen noch unbeantwortet sind.

Wir haben uns mit diesem Schreiben am 01.11.2022 erneut an die Landrätin gewendet.

Wir halten die Auseinandersetzung mit den kritischen Aspekten für zwingend notwendig um allen Beteiligten, Betroffenen, der allgemeinen Öffentlichkeit sowie den Entscheidern eine fundierte Betrachtung zu ermöglichen.

Folgende Punkte sind nicht ausreichend beantwortet.

  1. Müllmenge von 130.000 to/Jahr?
    Die reklamierten Abfallmengen stehen im Widerspruch zum Abfallwirtschaftsplan und zur Abfallbilanz. Es gibt nach wie vor keine detaillierten Angaben.
  2. Gewerbeabfälle
    Die reklamierte Menge wird nur „abgeschätzt“ – es fehlen weiterhin Angaben zur Recyclinganteil.
  3. Sperrmüll und Restmüllzusammensetzung
    Es gibt weiterhin keine Angaben zum Recyclinganteil.
  4. Schadstofffrachten
    Es gibt nach wie vor keine Aussage zu den jährlichen Schadstoffmengen.
  5. Konkurrenzstandort in Stellingen für Gewerbeabfall
    Hier fehlt die dringend nötige Bewertung.
  6. Anstrengungen des Kreises zur Müllvermeidung
    Die Bemühungen des Kreises sind unzureichend.

Fragenkatalog an die Landrätin

Wir haben bereits manche Gespräche geführt und Fragen gestellt.

Aber nicht immer wurden sie klar beantwortet, wie bei der Frage zum erwarteten Schadstoffausstoß.
Hier haben wir eine rechnerische Erhöhung bis zum 29 fachen festgestellt.

Die Verbrennungskapazität soll stark erhöht werden. Warum, wenn offizielle Zahlen deutlich geringer ausfallen?

Auch wollen wir unterem anderem erfahren, was der Kreis Pinneberg zur Müllreduzierung beitragen wird, um seinen Zukunftsbeitrag zu leisten.

Unklar ist, wo ab 2026 der Siedlungsabfall verbrannt wird. Der aktuell zwischen dem Kreis Pinneberg und der GAB bestehende Entsorgungsvertrag muss neu ausgeschrieben werden. Was, wenn nicht die GAB den Zuschlag bekommt? Wird die neue MVA zur teuren Bauruine?

Im folgenden Dokument formulieren wir zahlreiche kritsche Fragen zur Planung, zu denen die Bürger fundierten Antworten erwarten dürfen.
Mit den Antworten soll anschließend eine breite Diskussion ermöglicht werden.

Die Zukunft bringt: weniger Müll

Die Bürgerinitiative Aktiver Umweltschutz Ellerhoop e.V. versteht immer weniger, warum die Müllverbrennungsanlage in Tornesch-Ahrenlohe von heute 80.000 t auf zukünftig 130.000 t Verbrennungsmenge pro Jahr erweitert werden soll.

Wir haben nachgerechnet: bei Ausnutzung der beantragten Schadstoffwerte droht eine erhebliche Steigerung des Schadstoffausstoßes (Details s. unten).

Wir fordern einen Planungsstopp

Mit dem abrupten Abgang des GAB Geschäftsführers im Frühjahr 2022 und den in der Presse genannten Gründen ist die gesamte Planung zu hinterfragen und neu aufzunehmen. Es ist zu klären, ob die Planung unter objektiven Gesichtspunkten betrieben wurde. Auf jeden Fall muss die geplante Verbrennungskapazität drastisch reduziert werden.

Die Müllmenge von 130.000 t/Jahr widerspricht eigenen Angaben

Die zukünftig zu verbrennende Müllmenge in Tornesch-Ahrenlohe ist nicht nachvollziehbar und widerspricht den offiziellen Zahlen und den kreiseigenen Planungen fundamental.

  • Laut offizieller Siedlungsabfallbilanz SchleswigHolstein 2020, S. 44 mit Angaben vom Kreis Pinneberg und der GAB wird eine Jahresmenge von 60.295 t für „thermische Behandlung“ genannt. Dazu mögen Sortierreste oder Reste aus der Vergärung hinzukommen.
  • Im Abfallwirtschaftskonzept (S. 31) erstellt vom Fachbereich Service, Recht und Bauen, Kreis Pinneberg, werden für 2025 „Zusammenfassung und Prognose für Abfälle zur Beseitigung“ 82.233 t genannt. Abzüglich eines verwertbaren Anteils verbleiben effektiv ca. 70.884 t zur Verbrennung.

Auch wenn sich die beiden Werte von 60.295 t und 70.884 t unterscheiden: sie sind erheblich niedriger als die geplanten 130.000 t Verbrennungsmenge pro Jahr.

Dramatische Erhöhung von Schadstoffen & Giften möglich

Bei voller Ausnutzung der beantragten Schadstoffgrenzwerte und Beinhaltung der jetzigen Verbrennungsmenge behält sich die GAB (bei gleicher Verbrennungsmenge und je nach Schadstofffraktion) eine Schadstoffsteigerung um das 3- bis 18-fache gegenüber den 2007 in der Altanlage gemessenen Werten vor (siehe unten).

Wir fordern die Verantwortlichen vor dem Hintergrund der Vorbelastungssituation auf, den Schadstoffausstoß auf 50% im Vergleich zu heute zu reduzieren.
Eine Erhöhung des Schadstoffaustoßes trotz technischer Weiterentwicklung ist inakzeptabel.

Eine weitere Unterstützung unserer Forderungen kommt von der WHO, die für schärfere Grenzwerte von Luftschadstoffen und Feinstaub wirbt.
Die Hälfte der bundesweit mehreren zehntausend Toten hätten laut EEA theoretisch verhindert werden können, hätten alle Mitgliedstaaten die neuen Richtwerte der Weltgesundheitsorganisation WHO eingehalten.

2019: Über 300.000 Tote in Europa durch zu hohe Belastung ihrer Umgebungsluft mit Feinstaub

Eine Steigerung der Verbrennungskapazität um 62 % heißt für unseren Lebensraum, und das sind weite Bereiche des Kreises Pinneberg, ein erhebliches Mehr an Schadstoffabgasen.

Es ist mit einer erheblichen Steigerung der Stickoxide, Quecksilber, Dioxine, den Boden versauernde und das Pflanzenwachstum stark schädigende Stoffe wie Ammoniak, Salzsäure usw. zu rechnen. Man denke hierbei nur an das Arboretum, das Norddeutsche Gartenbauzentrum sowie viele Baumschulen und Landwirtschaftsbetriebe im Hauptaufschlaggebiet der MVA-Abgase.

Diese und weitere Schadstoffe finden über den ausgestoßenen Feinstaub den Weg in unsere Lungen.

Die Müllmenge wird sich in Zukunft verringern

Die Müllmenge wird sich verringern, wenn das Bundesverfassungsgerichtsurteil aus 2021 umgesetzt wird und nationale und internationale Pläne und Initiativen zur Umsetzung kommen.
Die vom Kreis Pinneberg (Landrätin als Aufsichtsratsvorsitzende) geplante Erhöhung der Verbrennungsmenge berücksichtigt nicht die kommenden notwendigen Veränderungen.

  • Das Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Kimaschutz in 2021 hat die verantwortlichen Politiker und Gesetzgeber aufgefordert, endlich zu handeln, um klimaschonende Maßnahmen umzusetzen. Im Kreis Pinneberg aber soll die durch Abfallverbrennung erzeugte CO2-Menge drastisch erhöht werden. Nicht nur die über 100 Millionen € teure Verbrennungsanlage sollen die Bürger bezahlen, sondern auch die CO2-Steuer, die demnächst bei Verbrennungsanlagen von der Bundesregierung erhoben werden wird.
  • Nach der EU – Abfallrahmenrichtlinie ist die Recyclingquote für Siedlungsabfälle ausgehend von 2020 mit 50 Prozent bis 2035 auf 65 Prozent zu steigern.
    Das muss zu einer Verringerung der Verbrennungsmenge in der MVA Tornesch-Ahrenlohe führen – nicht zu einer Erhöhung.
  • Im März 2022 haben sich die Umweltminister der Welt zur Umweltversammlung der Vereinten Nationen (Unea) in Kenias Hauptstadt Nairobi getroffen.
    Im Zentrum der Verhandlungen stand ein rechtlich verbindliches UN-Abkommen zur Beendigung der Plastikvermüllung von Umwelt und Meere.
    Damit ist absehbar, dass es zu einer Verringerung von Plastikabfall kommen wird.
  • Im März 2022 hat Umweltministerin Lemke einen Plan für Kreislaufwirtschaft angekündigt.
    Das wird zu geringeren Müllmengen führen.
  • Auch der aktuelle Ukraine-Krieg zeigt unsere große Rohstoffabhängigkeit, die dringend verringert werden muss.

Die geplante Müllverbrennungsanlage mit 130.000 t ist weit überdimensioniert, da in der Metropolregion Hamburg schon eine Verbrennungsüberkapazität von 820.000 t besteht, und nach dem Neubau der Müllverbrennung Stellinger Moor sind es 1.146.000 t. Im Stellinger Moor soll nur aussortierter heizwertreicher Müll verbrannt werden, die aussortierten weniger gut zum Verbrennen geeigneten Müllmengen, im Fachjargon auch Dreck, sollen dann in Hausmüllverbrennungsanlagen verarbeitet werden. Die nächste in 16 km Luftlinie wäre die in Tornesch-Ahrenlohe!
Mülltourismus von Hamburg nach Tornesch, wer will denn das?
Wir gehen davon aus, dass die Abgeordneten des Pinneberger Kreistages nicht für einen solchen für unseren Kreis üblen Mülltourismus und die Steigerung auf 130.000 t die Hand heben werden.

Was kann der Kreis Pinneberg tun?

Wir fordern vom Kreis Pinneberg und der GAB wesentlich mehr Engagement in die Erstellung zukunftsweisender Konzepte zur Müllvermeidung (Stichwort Zero Waste), zur Verbesserung der Recyclingquote und zu Alternativen zur Müllverbrennungsanlage.

Wir vermissen und fordern ein Gesamtentsorgungskonzept für den Kreis Pinneberg für die nächsten 40 – 50 Jahre (das ist die Anlagenlaufzeit).

Auch die jüngsten Ereignisse auf dem Weltenergie- und Rohstoffmarkt müssen dabei Berücksichtigung finden. Nur einfach verbrennen – selbst bei teilweiser Energienutzung – reicht nicht mehr.

Stellungnahme des BUND SH

Der BUND-Landesverband SH hat eine ausführliche und lesenswerte Stellungnahme „zur Errichtung und Betrieb einer Abfallverbrennungsanlage als Ersatz der bestehenden Anlage in 25436 Tornesch“ formuliert.

Die drastische Erhöhung der Müllverbrennung in Tornesch-Ahrenlohe ist unbegründet, sie verhindert zukunftsweisende Entsorgungskonzepte, und sie wird viel zu teuer für den Müllgebührenzahler.

Die von der Gemeinde Ellerhoop als betroffene Gemeinde geforderte Akteneinsicht in die Gesellschafterverträge der GAB wurde vor kurzem verweigert. Dies wird geprüft werden.
Die Bürgerinitiative Ellerhoop wird sich mit allen erlaubten Mitteln gegen diese Planung wehren.

Details zum Abfallwirtschaftskonzept und den Schadstoffmengen

Auszug „Abfallwirtschaftskonzept Kreis Pinneberg.pdf“ (Seite 31)

Zusammenfassung und Prognose für Abfälle zur Beseitigung (für 2025)

Wir errechnen aus den obigen Angaben eine Menge von ca. 70.884 t / Jahr.

Haus- und Geschäftsmüllmenge 64.900
Sperrmüll zur Verbrennung (ca.)

ca. 30 % von 12.790 to Sperrmüll muss verbrannt werden.
Der Rest – Holz und Metallfraktion – kann verwertet werden.

4.000
Sortierreste aus der schonenden Abfuhr 384
Angelieferte Hausmüllähnliche Gewerbeabfälle 1.600
Summe 70.884
Zusammenfassung und Prognose für Abfälle zur Beseitigung (für 2025)

Vergleich der Schadstoff- & Giftmengen: heute/beantragt

Bei Ausnutzung der beantragen Schadstoffwerte ergeben sich bei gleicher Verbrennungsmenge Steigerungen um das 3 bis 18 fache.

Die Zahlen der Spalte „MVA 2007 erreicht“ stammen aus letzten uns vorliegenden Umwelterklärung der GAB für 2007.

Die Werte von „MVA 2026 beantragt“ beziehen sich auf die Planwerte aus den Scopingunterlagen (aktuelle Planwerte).

Fraktion MVA 2007 erreicht MVA 2026 beantragt BVT-AEW Grenzwert Erhöhung* um Faktor (ca.)
Staub 0,5 5 <2-5 10x
CO 3,91 50 10-50 12x
SO2 6,65 20 5-30 3
HCl 0,33 6 <2-6 18
NOx 170,49 100 50-120 0,6
HF 0,3 1 >1 3
Hg 0,002 0,01 0,001-0,1 5
Dioxine 0,002 0,02 0,01-0,06 10

Erhöhung* = rechnerische Erhöhung bei Ausnutzung des in den Scoping-Unterlagen genannten Grenzwertes gegenüber den erreichten Altanlagenwerten aus 2007.

Die neue Mülle muss kleiner werden

Der Kreis Pinneberg bzw. die GAB (Ges. f. Abfallwirtschaft und Abfallbehandlung mbH) plant bis 2026 den Bau einer neuen Müllverbrennungsanlage am Standort Tornesch-Ahrenlohe.

Damit soll die Anfang der 1970 er Jahre gebaute Müllverbrennungsanlage ersetzt werden.

Der Kreis Pinneberg ist nach Landesrecht verantwortlich für die Entsorgung des Hausmülls (öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, gemäß Paragraph 17 Absatz 1 Kreislaufwirtschaftsgesetz).

Der Kreis Pinneberg – 51% Eigentümer der GAB – hat die GAB in 2020 mit Vorplanungen beauftragt. Diese sollen nach unserer Kenntnis in 2021 abgeschlossen werden.

Dieser Planungsauftrag umfasst den Bau einer neuen Müllverbrennungsanlage mit 130.000 t pro Jahr (heute: 80.000 t/Jahr). Es wurde nicht erwogen, Alternativen zu untersuchen, wie z.B. den Bau einer kleineren MVA zu erarbeiten.

Der Kreis Pinneberg muss den bestehenden Entsorgungsvertrag mit der GAB bis 2026 neu ausschreiben. Es ist damit heute unklar, wo der Hausmüll verbrannt und in Zukunft entsorgt wird.

Das ist deswegen erwähnenswert, weil in Gesprächen zwischen GAB und BI eine Kapazität von 80.000 oder 140.000 t/Jahr erwogen wurde.

Warum eine Vergrößerung um über 60% auf 130.000 t/Jahr?

Laut offizieller Siedlungsabfallbilanz Schleswig-Holstein 2019 (Auszug für Kreis Pinneberg siehe unten) wird für den Kreis Pinneberg eine Jahresmenge von 58.945 t für „thermische Behandlung“ genannt. Auch wenn Sortierreste oder Reste aus der Vergärung hinzukommen: Die Differenz zu 130.000 t ist in dieser Größenordnung unverständlich.

Die Europäische Kommission hat am 11.03.2020 den Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft als Teil des „Green Deals“ der EU auf den Weg gebracht. Produkte sollen länger haltbar sein, Abfall soll vermieden werden, Wiederverwendung und Recycling gestärkt werden.

Nachdem diese Pläne bis spätestens 2021 in nationale Gesetze umgesetzt worden sind, werden diese zur Verringerung der Müllmengen auch im Kreis Pinneberg führen.

Warum wird das Bundesverfassungsgerichtsurteil nicht berücksichtigt?

Müllverbrennungsanlagen haben einen erheblichen Anteil beim klimakritischen CO2-Ausstoß.

Das Bundesverfassungsgericht hat im April 2021 dem Gesetzgeber in Bezug auf den Klimaschutz mangelnde Initiative bescheinigt, unter der hauptsächlich die junge Generation zu leiden haben wird.

Die Bundespolitik muss nun kurzfristig schärfere Maßnahmen zum Umwelt- und Klimaschutz beschließen, anstatt diese bequem in die Zukunft zu verschieben.

Wir fordern den Kreis Pinneberg zu Projekten zur Müllverringerung auf!

Neben der Bundespolitik tragen auch die Politiker im Kreis Pinneberg in Hinblick auf das Bundesverfassungsgerichtsurteil eine Verantwortung.

Wir fordern den Kreis Pinneberg auf, sich mehr im Bereich der Müllvermeidung und des Recyclings zu engagieren. Damit kann die neue Müllverbrennungsanlage kleiner werden.

Kiel ist bspw. der „Zero Waste“ Initiative beigetreten und strebt eine radikale Verringerung der Restmüllmenge an.

Eine Verringerung des Restmüllaufkommens bspw. um 2% pro Jahr hätte erhebliche Wirkung! Die neue MVA wäre damit schon in Kürze stark überdimensioniert.

Wir fordern eine Halbierung der Schadstoffmengen

Wenn eine neue MVA gebaut wird, muss sie zum Schutz der Menschen erheblich weniger Gifte in die Umwelt abgeben. Die durch die MVA hervorgerufenen Vorbelastungen machen es nötig: Es muss eine erheblich bessere Filtertechnik verwendet werden, als bei der in die Jahre gekommenen heutigen MVA.

Die WHO empfiehlt in neuen Leitlinien (September 2021), Schadstoffe in der Luft stark zu reduzieren: Auch in niedriger Konzentration seien sie gesundheitsgefährdend. In Deutschland sind vor allem die Feinstaub- und Stickoxidwerte zu hoch.

Deswegen fordern wir eine Halbierung des Schadstoffausstoßes je Schadstoff-Fraktion um mindestens 50% gegenüber den heutigen Werten.

Es gibt keine Planungssicherheit

Der aktuell laufende Vertrag zur „Durchführung der Abfallentsorgung im Verfahren nach § 22 des Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)“ läuft demnächst aus oder wird vorzeitig beendet.
Wer die Ausschreibung bezüglich der Neuvergabe gewinnen wird, ist unklar.
Und damit ist unklar, wer zukünftig und auf lange Sicht den Siedlungsabfall im Kreis Pinneberg entsorgen wird.

Es besteht das Risiko, dass die Planungskosten zu Lasten der Gebührenzahler des Kreises Pinneberg gehen und die Müllverbrennungsanlage anschließend fremden Müll verbrennt. Oder die neue MVA wird mangels Auslastung oder geringer Marktpreise zu einer teuren Fehlplanung zu Lasten des Gebührenzahlers.

50 Jahre Vorbelastung müssen berücksichtigt werden

Der Betrieb der MVA hat über 50 Jahre zu einer erheblichen Umweltbelastung geführt.
Zur Erinnerung: Dioxine kamen erst in den 80 er Jahren durch den Seveso Unfall ins öffentliche Bewusstsein.
Dioxine wurden in den Verbrennungsprozessen von Müllverbrennungsanlagen lange bis zum Einbau von Filteranlagen ausgestoßen – so auch von der MVA Tornesch-Ahrenlohe.

Jede Planung hat auf diese Vorbelastungen Rücksicht zu nehmen.

Die Bilsbekniederung muss geschützt werden

Seit jeher stellt der Betrieb der MVA in der Bilsbekniederung eine Gefahr für das FFH Habitat der Bilsbekniederung dar.

Überflutungen des Bilsbek über die Auslegungsgrenzen hinaus können zu einer Überschwemmung des GAB-Standortes und auch zu Gifteinträgen in den Bilsbek führen.
Auch durch starken Löschwassereinsatz bei Feuerwehreinsätzen kann der Bilsbek kontaminiert werden.
Alle Planungen müssen darauf Rücksicht nehmen, die Bilsbekniederung auch in extremen Situationen zu schützen und eine weitere Renaturierung dieses wichtigen Lebensraumes zu ermöglichen.

Abfallaufkommen 2019 im Kreis Pinneberg

Jahreshauptversammlung 2021

wir laden herzlich ein zur öffentlichen Jahreshauptversammlung

der Gemeinnützigen Bürgerinitiative
Aktiver Umweltschutz Ellerhoop e.V.

am Donnerstag, den
21. Oktober 2021 um 20 Uhr

   im Multifunktionszentrum Ellerhoop.
(Hurst-Green-Platz 1 25373 Ellerhoop)

Hier das Einladungsschreiben mit Tagesordnung und Coronahinweisen.

Forderungen zur Erneuerung und Erweiterung der Müllverbrennungsanlage in Tornesch-Ahrenlohe

Zur Zeit laufen die Planungen zum Neubau einer Müllverbrennungsanlage (MVA) in Tornesch-Ahrenlohe mit erheblicher Ausweitung der Verbrennungskapazität von 80.000 auf 130.000 Jahrestonnen (ca. 60 % Erweiterung).

Viele Neubürger in den Gemeinden rund um die Müllverbrennungsanlage in Tornesch-Ahrenlohe kennen nicht die Umweltbelastungen, die ihr Lebensraum aufweist.
Seit Januar 1990 gibt es ununterbrochen die gemeinnützige „Bürgerinitiative Aktiver Umweltschutz Ellerhoop“ (BI-Ellerhoop), die sich genau damit immer bis heute befasst hat.

Die Menschen im Kreis Pinneberg, insbesondere im Umfeld der Abfallverwertungsanlage in Tornesch-Ahrenlohe, werden seit 47 Jahren mit den Gesundheits- und Umweltbelastungen durch den Schadstoffausstoß der Müllverbrennungsanlage erheblich belastet.

Es gibt besorgniserregende Messergebnisse aus den 1990-er Jahren, und auch danach, mit hohen Schadstoffkonzentrationen in den Böden im kilometerweiten Umkreis der MVA.
Sie liegen dem Kreis Pinneberg und auch zum großen Teil der BI-Ellerhoop vor.
Unser aller Müll wird durch die Müllverbrennung in Ahrenlohe (hier ca. 80.000 Tonnen / Jahr, siehe die Landesstatistiken des LLUR, Siedlungsabfallstatistik) „nicht entsorgt“, sondern in zum Teil hochgiftige Stoffe (z.B. Dioxin, Schwermetalle, NOx usw.), in Filterstäube, Filterkuchen, Schlacken, und viele viele die Gesundheit schädigende luftgängige Schadstoffe umgewandelt.

Dass dabei auch über 100.000 t / Jahr klimaschädigendes CO 2 freigesetzt wird (demnächst über 150.000 t), kann doch nicht die Zukunft der Abfallbeseitigung der nächsten 40 Jahre für den Kreis Pinneberg sein!
Aus diesem Grund sollte es ein grundsätzliches Anliegen aller sein, diese Art der Stoffumwandlung bzw. Stoffverteilung zu vermeiden oder mindestens zu reduzieren.

So wird auch an vorderster Stelle einer EU-Verordnung gefordert, die Verbrennung von Müll zu reduzieren. Das aber steht im Widerspruch zur jetzt geplanten Vergrößerung der Verbrennungsmenge von 80.000 auf 130.000 t/J. in Ahrenlohe.
Weiterhin wird in der EU-Verordnung (Durchführungsbeschluss) gefordert, Altanlagen oder Neuanlagen mit der bestverfügbaren Technik auszurüsten.
Dies sind die gesetzlichen Vorschriften auch zum Bau einer neuen Verbrennungsanlage in Ahrenlohe, das müssen wir nicht extra fordern.

Unsere Forderungen sind:

1) Eine Erhöhung der Verbrennungskapazität in Tornesch-Ahrenlohe ist abzulehnen.
Die Müllmengen zur Verbrennung müssen in den nächsten Jahrzehnten, zum Schutz von Mensch und Natur, reduziert und nicht vergrößert werden. Wir fordern die Verantwortlichen im Kreis Pinneberg auf, mit einem Bündel von Maßnahmen, z.B. durch Müllvermeidung, „Zero Waste“, voll recycelfähige Warenströme usw., diese Entwicklungen stark voranzubringen.

2) Die als Planungsgrundlage dienende Verbrennungsmenge von 130.000 t/J. ist weitgehend unbegründet, da diese Menge nicht im Bereich der MVA Ahrenlohe anfällt. Der Gewerbemüll z.B. kann auf dem Markt frei untergebracht werden. Er kommt zum großen Teil schon heute nicht nach Ahrenlohe und wird es auch in Zukunft nicht tun. Es ist wohl klar, dass die Erweiterung unweigerlich zu Mülltourismus führen wird und nur der Gewinnmaximierung dienen soll. Wir sind überzeugt, dass dieses Vorgehen nicht auf die Akzeptanz der Menschen im Kreis Pinneberg stoßen kann.

3) Als Grenzwerte der Luftschadstoffausstöße sind die Vorsorgewerte der Toxikologen anzustreben. Auch wir fordern eine Halbierung der derzeitigen Schadstoffausstoßwerte.

4) Eine Reduzierung (und keine Steigerung) der Verkehrsbelastung im Umfeld der Müllverbrennungsanlage muss zum Schutze der Menschen erreicht werden.
Ein guter Anfang sind dezentrale Recyclinghöfe.

5) Als Planungsgrundlage muss der aktuelle Belastungszustand unserer Böden, des Wassers und der Luft ermittelt werden.
Man kann nicht immer nur draufsatteln, ohne zu wissen, wie viel schon da liegt.

6) Die Baukosten von über 100 Millionen € für die geplante übergroße Verbrennungsanlage im Kreis Pinneberg sind dem Müllgebührenzahler kaum zu vermitteln.
Die Müllmengen zum Verbrennen zu reduzieren ist allgemeiner Konsens, eine Überdimensionierung der Verbrennungskapazität wäre dann ein großer Planungsfehler.
Das letzte Wort bei der Entscheidung für das zukünftige Verbrennungskonzept im Kreis Pinneberg haben die Kreistagspolitiker, denn der Kreis Pinneberg hat mit 51 % den Mehrheitsanteil an der GAB.
Aus der Verantwortung zum Erhalt unseres Lebensraumes und des Weltklimas bitten wir alle Bürger, sich an die Entscheidungsträger aller politischen Kreistagsparteien zu wenden, um deren Stellungnahmen hierzu einzuholen.

Hier das komplette Flugblatt zum download:
BI-Flugblatt_MVA-Erneuerung-Ahrenlohe_21-08-14_01.pdf