Pressemitteilung

Kein Ausbau der Müllverbrennungsanlage Tornesch-Ahrenlohe
pdf-Version der Stellungnahme

Ellerhoop, 06.05.2026

Ergebnis der Petition zur Verhinderung der MVA-Erweiterung

Unsere Petition „Übergroße und klimaschädliche Müllverbrennung im Kreis Pinneberg verhindern!“ erfährt deutliche Unterstützung.

Zitat Umweltministerium (MEKUN): „Um es klar auszudrücken: Das MEKUN teilt auf Basis der hier vorliegenden Erkenntnisse die Auffassung, dass die Kapazitätserhöhung hinsichtlich Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz kontraproduktiv ist.“

Deutlicher kann eine Aufforderung an die MVA-Betreiber und die Verantwortlichen in der Kreispolitik nicht formuliert werden: Die Kapazitätsausweitung der MVA steht im Widerspruch zur Landesplanung und gefährdet die Erreichung der gesetzlich verankerten Klimaziele des Landes.

Das heißt: Jetzt umsteuern – keine Vergrößerung der MVA!

Der Petitionsausschuss unterstützt ausdrücklich unser Engagement, sieht rechtlich jedoch keine Möglichkeit, die Erweiterung zu verhindern. Begründung: Die Landesplanung hätte keine „Bindungswirkung“.

Die Einschätzung, dass die Landesplanung keine Bindungswirkung habe, ist für uns nach gründlicher Prüfung nicht nachvollziehbar.

Wir appellieren an die Kreispolitik, die Ziele der Landesplanung zu beachten und umzusetzen!

Die „Bürgerinitiative aktiver Umweltschutz“ sieht noch verschiedene Punkte der Planung, die die Genehmigungsfähigkeit betreffen, als kritisch an und bleibt weiter mit der Kreispolitik, der GAB (MVA-Betreiber), dem Landesamt für Umwelt und weiteren Beteiligten im Austausch.

Im Detail

In einem intensiven Austausch der BI-Ellerhoop mit dem Petitionsausschuss hat auch das Umweltministerium (MEKUN) unsere Kritik am geplanten Vorhaben geteilt.

In seiner Stellungnahme an den Petitionsausschuss teilt es mit – Zitat MEKUN:

„Um es klar auszudrücken: Das MEKUN teilt auf Basis der hier vorliegenden Erkenntnisse die Auffassung, dass die Kapazitätserhöhung hinsichtlich Kreislaufwirtschaft und Klimaschutz kontraproduktiv ist.“

In seinem Beschluss teilt der Petitionsausschuss uns außerdem mit:

„Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass er das Engagement des Petenten für eine ressourcenschonende und nachhaltige Abfallwirtschaft ausdrücklich unterstützt.“

und bestätigt

„Der Petent verweist zutreffend darauf, dass der Abfallwirtschaftsplan des Landes Schleswig-Holstein, Teilplan Siedlungsabfälle, ausreichende Behandlungskapazitäten für Restabfall in Schleswig-Holstein feststellt.“

Außerdem bestätigt der Petitionsausschuss das Ziel künftig sinkende Abfallmengen, was der Erfordernis einer Vergrößerung der Müllverbrennung ebenfalls entgegensteht. Zitat:

„Bis 2030 soll das Aufkommen an Siedlungsabfällen um 10 Prozent gegenüber 2022 reduziert werden. Hintergrund des Ziels ist, dass eine Reduzierung des Aufkommens an Siedlungsabfällen eine höhere Abfallvermeidung und damit einen geringeren Ressourcenverbrauch widerspiegelt. Dieses ambitionierte Ziel ist eine gesellschaftliche Gemeinschaftsaufgabe.“

Zur (fehlenden) Bindungswirkung der Landesplanung:

Soweit der Petitionsausschuss auf die fehlende Bindungswirkung der Landesplanung abstellt

„… Vorgaben eines Abfallwirtschaftsplans sind durch den Kreis als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger bei der Aufstellung seines Abfallwirtschaftskonzepts lediglich zu berücksichtigen. Sie sind nicht als Vorgabe anzusehen, …“

ist das für uns nicht nachvollziehbar.

Denn fehlende Bindungswirkung heißt aus unserer Sicht: Es gibt eine Landesplanung, die besagt, dass es ausreichend Verbrennungskapazitäten gibt. Aber niemand muss sich daran halten und kann mehr Verbrennungskapazität schaffen als nötig ist – mit negativen Konsequenzen für CO2-Neutralität, Klimaschutz und Ressourcenschonung.

Warum stellen der Kreis und die GAB sich gegen die Vorgaben der Landesplanung?

Unser Fazit:

Die neue MVA darf nicht größer gebaut werden – der Schadstoffausstoß muss sich verringern!

Außerdem sehen wir folgende Punkte als besonders wichtig an

1. Fehlerhafte Berechnung der Schadstoffausbreitung

Laut der Planungsunterlagen würden die Schadstoff-Emissionen der geplanten MVA nicht zu wesentlichen Zusatzbelastungen von Boden und Umwelt führen. Im Fachjargon: die Geringfügigkeitsschwellen (sogenannte „Irrelevanzgrenzen“) seien unterschritten.

Das muss angezweifelt werden.

Für realistische Aussagen zur Schadstoff-Verteilung hätte aus Sicht der BI die nächstliegende Windmeßstelle „Quickborn“ als Berechnungsgrundlage verwendet werden müssen, da diese die an der MVA tatsächlich bestehende Windverteilung zutreffender wiedergibt.

Für den MVA-Neubau wurden jedoch Wind-Bedingungen von Hamburg-Fuhlsbüttel angesetzt mit deutlich höheren Windstärken und wechselnden Windrichtungen. Dies bewirkt eine Verteilung der Schadstoffe über eine größere Fläche und die Berechnungen ergeben folglich niedrige Werte – also „nicht relevante“ Zusatzbelastungen.

Im Bereich der MVA sind die Windstärken im Jahresmittel niedriger und die Hauptwindrichtung ist anders ausgeprägt als in Hamburg. Bei Berechnung mit Werten der Meßstelle „Quickborn“ ist zu erwarten, dass die Geringfügigkeitsschwellen überschritten werden, weil sich die Schadstoffe in Wirklichkeit verstärkt in der Nähe ablagern.

Wie schon im Antragsverfahren beanstandet, sehen wir darin einen möglichen Verfahrensfehler.

2. Fehlende Klimarisikoanalyse

Die Kreise haben gemäß gesetzlicher Vorgabe zukünftig eine Klimarisikoanalyse vorzulegen, die unter anderem Klimaauswirkungen und Klimakosten geplanter Infrastrukturmaßnahmen ermittelt.

JETZT besteht die Gelegenheit und unseres Erachtens die Pflicht für den Kreis Pinneberg, eine Klimarisikoanalyse für die neue MVA vorzunehmen.

Damit würden die negativen wirtschaftlichen Konsequenzen der geplanten Kapazitätserweiterung über die gesamte Laufzeit der MVA transparent gemacht werden.

Die Entscheidung für eine Kapazitätserweiterung kann vom Kreis immer noch rückgängig gemacht werden!

gez.

Der Vorstand

Rückfragen an:

BI aktiver Umweltschutz, 2. stv. Vorsitzender Herr Reimer Schuldt