Fracking: Technologie mit Kurzzeitnutzen für wenige und Langzeitrisiko für viele

Beitrag zur Novellierung des deutschen Bergrechtes


Nach unserer Kenntnis verlängert Fracking die Reichweite der Fördermöglichkeiten von Erdgas um etwa 10 bis 15 Jahre, birgt aber potentiell unabwägbare Risiken für hunderte von Jahren.
Es drängt sich eine Analogie zur Nutzung der Kernkraft auf.

Die Betreiber in Deutschland streiten Gefahren ab und verweisen auf die wirtschaftlichen Vorteile.

Viele Experten sehen aber Risiken in Form von Grundwasservergiftung oder durch geologische Folgeprozesse, die Schäden durch Erdbeben oder Absenkungen hervorrufen.

Es besteht damit das hohe Risiko, dass die Gewinne aus dem Fracking privatisiert und die langfristigen Schäden von der Allgemeinheit getragen werden müssen.

Das ist aus volkswirtschaftlicher und marktwirtschaftlicher Sicht sowie aus einem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden her schädlich.

Im Privatrecht haftet jeder Verursacher für Schäden an Sachen oder Personen – so soll es auch beim Fracking sein.


Deswegen unsere Forderung:

Wer Fracking betreibt, soll eine vollumfängliche Versicherung für etwaige Schäden abschließen.

Damit schlägt sich das Risiko direkt im Preis des vermeintlich billigen Erdgases nieder. Die Kosten möglicher Schäden sollen durch die Versicherung mittel- und langfristig abgedeckt sein.

Die Haftungsdauer muss für eine ausreichend lange Zeit gelten, in der auch im Nachhinein Schäden auftreten können, hier mag als Zeitdauer 100 Jahre angemessen sein.

Die Haftungsbereiche umfassen die Bereiche Grundwasserverschmutzung, Schäden an Immobilien durch Erdbeben, Setzungen, etc. – es ist naheliegend, dass dieser Bereich detailliert ausgearbeitet werden muss.

Die Beweislast liegt auf der Seite des Verursachers.

Während der Fördermaßnahmen sind auf Kosten des Förderunternehmens unter behördlicher Aufsicht und auf dessen Kosten Protokolle über alle Maßnahmen führen (z.B. Chemikalienzusammensetzung der verwendeten Chemikalien, Details zu Bohrungen, etc.).